I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Arbeitsgemeinschaft nach §§ 197b, 219 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 94 Abs. 1a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, die durch Vertrag vom 29. November 2007 in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von mehreren gesetzlichen Krankenkassen gegründet wurde.
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