Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 27.09.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 18.08.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 30.09.2016, aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats im Beschluss vom 05.07.2016 und im vorliegenden Beschluss neu zu bescheiden.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
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