BFH - Urteil vom 10.10.2023
IX K 1/21
Normen:
FGO § 134; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BB 2023, 2582
IStR 2023, 873
Vorinstanzen:
BFH, vom 17.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen IX R 20/18

Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen unterbliebener Vorlage an den EuGH

BFH, Urteil vom 10.10.2023 - Aktenzeichen IX K 1/21

DRsp Nr. 2023/13873

Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen unterbliebener Vorlage an den EuGH

Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird.

Tenor

Die Nichtigkeitsklage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

FGO § 134; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 267;

Gründe

I.

Die Revisionsklägerin und Klägerin (Klägerin) begehrt die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Revisionsverfahrens unter Aufhebung des Senatsurteils vom 17.05.2021 - IX R 20/18 (BFHE 274, 246).

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft [ausländischen] Rechts mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union). Sie veranstaltete im Streitzeitraum Juli 2012 Sportwetten unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Klägerin reichte am 17.08.2012 eine Anmeldung der Sportwettensteuer für den Monat Juli 2012 beim Finanzamt … ein. Gegen die Anmeldung legte die Klägerin anschließend Einspruch ein. Dieser wurde mit Einspruchsentscheidung vom 29.05.2015 durch das seinerzeit zuständige Finanzamt … als unbegründet zurückgewiesen.

Die beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte mit Urteil vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht 2018, 480) keinen Erfolg.