Die Nichtigkeitsklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Die Revisionsklägerin und Klägerin (Klägerin) begehrt die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Revisionsverfahrens unter Aufhebung des Senatsurteils vom 17.05.2021 - IX R 20/18 (BFHE 274,
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft [ausländischen] Rechts mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union). Sie veranstaltete im Streitzeitraum Juli 2012 Sportwetten unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Klägerin reichte am 17.08.2012 eine Anmeldung der Sportwettensteuer für den Monat Juli 2012 beim Finanzamt … ein. Gegen die Anmeldung legte die Klägerin anschließend Einspruch ein. Dieser wurde mit Einspruchsentscheidung vom 29.05.2015 durch das seinerzeit zuständige Finanzamt … als unbegründet zurückgewiesen.
Die beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte mit Urteil vom 18.04.2018 -
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