BFH - Beschluss vom 24.09.2009
IV B 75/09
Normen:
FGO § 62 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 222
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 29.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 194/06

Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe

BFH, Beschluss vom 24.09.2009 - Aktenzeichen IV B 75/09

DRsp Nr. 2009/26193

Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2;

Gründe

1.

Der Kläger und Beschwerdeführer hat gegen das Urteil des Finanzgerichts, mit dem seine Klage abgewiesen wurde, Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter der Bedingung erhoben, dass dem für das Beschwerdeverfahren gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stattgegeben wird.

2.

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen.

a)