BFH - Urteil vom 19.10.2010
I R 109/09
Normen:
DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; EStG § 1 Abs. 3; FGO § 118 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3034/07

Zulässigkeit einer überdachenden deutschen Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz; Erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands bei Umzug eines Arbeitnehmers aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz mehrere Jahre nach Aufnahme der dortigen Arbeitstätigkeit

BFH, Urteil vom 19.10.2010 - Aktenzeichen I R 109/09

DRsp Nr. 2011/5594

Zulässigkeit einer "überdachenden" deutschen Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz; Erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands bei Umzug eines Arbeitnehmers aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz mehrere Jahre nach Aufnahme der dortigen Arbeitstätigkeit

Ist ein Arbeitnehmer aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz verzogen, so eröffnet Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/1992 auch dann kein erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands, wenn der Umzug in die Schweiz erst mehrere Jahre nach Aufnahme der dortigen Arbeitstätigkeit erfolgt ist.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; EStG § 1 Abs. 3; FGO § 118 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Auslegung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, BStBl I 1972, 519) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 21. Dezember 1992 (BGBl II 1993, 1888, BStBl I 1993, 928) --DBA-Schweiz 1971/1992--. Streitjahr ist 2005.