BFH - Beschluss vom 22.02.2013
VIII R 42/09
Normen:
ZPO § 3;

Zulässigkeit eines Antrags auf Streitwertsetzung

BFH, Beschluss vom 22.02.2013 - Aktenzeichen VIII R 42/09

DRsp Nr. 2013/17350

Zulässigkeit eines Antrags auf Streitwertsetzung

Ein Antrag auf Streitwertfestsetzung ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn sich die Höhe des Streitwerts aus den Anträgen der Beteiligten eindeutig ermitteln lässt.

Normenkette:

ZPO § 3;

Gründe