Der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 28.08.2023 Nichtzulassungsbeschwerde gegen das gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ergangene Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 30.06.2023 -
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