Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist umsatzsteuerrechtlich Organgesellschaft des Organträgers N. Unternehmensgegenstand ist die Prozessfinanzierung nebst in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
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