Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.11.2018 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt —FA—) wendet sich gegen die Aufhebung eines gegenüber der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) gemäß § 3 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) i.V.m. § 191 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) erlassenen Duldungsbescheids.
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