BFH - Beschluss vom 28.07.2015
V S 20/15 (PKH)
Normen:
ZPO § 114 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 1435

Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BFH, Beschluss vom 28.07.2015 - Aktenzeichen V S 20/15 (PKH)

DRsp Nr. 2015/14673

Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

1. NV: Ein PKH-Antrag für die Einlegung einer beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht wird. Ein Wiederholungsantrag unter Beifügung einer neuen Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ist unzulässig. 2. NV: Ein Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet wäre, dem Rechtsschutz des Antragstellers zu dienen. Dies ist bei einer unzulässigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines PHK-Antrages ebenso wie bei einem unzulässigen Wiederholungsantrag der Fall.

Die erneute Beantragung bereits abgelehnter Prozesskostenhilfe ist nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1;

Gründe