LAG Düsseldorf, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 490/20
ArbG Wuppertal, vom 25.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1138/18
Zulässigkeit eines TeilurteilsProzessuale Bindungswirkung nach § 563 Abs. 2 ZPOBetriebsrat als KollegialorganGrundsatz der AnscheinsvollmachtKeine Anscheinsvollmacht für Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden ohne BetriebsratsbeschlussAushändigung der Abschrift der Niederschrift einer Betriebsratssitzung an den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 08.02.2022 - Aktenzeichen 1 AZR 233/21
DRsp Nr. 2022/9176
Zulässigkeit eines TeilurteilsProzessuale Bindungswirkung nach § 563 Abs. 2ZPOBetriebsrat als KollegialorganGrundsatz der AnscheinsvollmachtKeine Anscheinsvollmacht für Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden ohne BetriebsratsbeschlussAushändigung der Abschrift der Niederschrift einer Betriebsratssitzung an den Arbeitgeber
1. Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Gremiums abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.2. Der Betriebsrat hat bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Nebenpflicht, dem Arbeitgeber auf dessen zeitnah geltend zu machendes Verlangen eine den Maßgaben des § 34 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechende Abschrift desjenigen Teils der Sitzungsniederschrift auszuhändigen, aus dem sich die Beschlussfassung des Gremiums ergibt.Orientierungssätze:1. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es Begründungselemente enthält, die bei der weiteren Entscheidung über den noch nicht entscheidungsreifen Teil des Rechtsstreits maßgebend sein können und weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318ZPO für das weitere Verfahren binden (Rn. 13).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.