Die Beteiligten streiten um die Frage, ob und in welcher Höhe der Kläger ggf. einen Anspruch auf Erlass eines wegen Verlustrücktrags i. S. von § 10 d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - geänderten, auf 0,- DM lautenden Einkommensteuerbescheids für 1995 sowie auf Erlass eines Feststellungsbescheids betr. den verbleibenden Verlustabzug zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1997 hat.
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