Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.05.2020 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Im Klageverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (FG) war der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) streitig. Die Klägerin ist eine GmbH, die insbesondere die Projektierung, Errichtung und den Verkauf von Wohnhäusern zum Gegenstand hat.
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