FG Düsseldorf - Beschluss vom 22.06.2006
12 K 5199/05 AO
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; FGO § 142; ZPO § 114;

Zulässigkeit; Leistungsklage; Verpflichtungsklage; Subsidiarität; Erteilung eines Kontoauszugs - Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Erteilung eines sog. Klartextkontoauszuges

FG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Aktenzeichen 12 K 5199/05 AO

DRsp Nr. 2009/4900

Zulässigkeit; Leistungsklage; Verpflichtungsklage; Subsidiarität; Erteilung eines Kontoauszugs - Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Erteilung eines sog. Klartextkontoauszuges

1. Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht in Form der Herausgabe eines Kontoauszuges durch das Finanzamt ist ein Verwaltungsakt, gegenüber dem gerichtlicher Rechtsschutz nicht durch eine Leistungsklage, sondern nur durch die Erhebung einer Verpflichtungsklage erlangt werden kann. 2. Eine allgemeine Leistungsklage ist gegenüber der Verpflichtungsklage, die inhaltlich die Aufhebung eines ergangenen und den Erlass eines künftigen Verwaltungsakts begehrt, subsidiär.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; FGO § 142; ZPO § 114;

Tatbestand: