FG Köln - Urteil vom 21.03.2001
4 K 6694/97
Normen:
BewG § 107 Nr. 1a ; BewG § 106 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 958

Zulässigkeit strafverschärfender Analogie

FG Köln, Urteil vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 4 K 6694/97

DRsp Nr. 2002/2033

Zulässigkeit strafverschärfender Analogie

1) Bei Abfassung des § 107 BewG wollte der Gesetzgeber alle Vermögensverkürzungen und Doppelerfassungen aufgrund von Veränderungen im Betriebsvermögen zwischen Abschlußtag und Feststellungszeitpunkt verhindern, unabhängig davon, ob sich dieser Zeitraum auf mehrere Monate oder aber auf nur eine logische Sekunde erstreckt. 2) Eine strafverschärfende Analogie ist zulässig zum Zweck der Vermeidung sachlich nicht gerechtfertigter Vermögensbewertungen, wenn einwandfrei feststeht, dass eine Gesetzeslücke vorliegt und der im Gesetz zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Plan erkennbar ist. In diesem Fall wird das Vertrauen des Bürgers in die bestehende - lückenhafte - Gesetzeslage nicht in unzulässiger Weise berührt.

Normenkette:

BewG § 107 Nr. 1a ; BewG § 106 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einheitswert des Betriebsvermögens der Klägerin auf den 1.1.1988 unter Berücksichtigung einer Kaufpreisforderung in Höhe von ...,- DM zu ermitteln ist.

Dem Streit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: