ArbG Stuttgart, vom 02.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8032/17
Zulässigkeit und Auslegung der Abbedingung einer ProbezeitBeweiskraft der Zustellung der Kündigung durch Einwurfeinschreiben
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2019 - Aktenzeichen 15 Sa 4/19
DRsp Nr. 2020/4694
Zulässigkeit und Auslegung der Abbedingung einer ProbezeitBeweiskraft der Zustellung der Kündigung durch Einwurfeinschreiben
1. Enthält ein Arbeitsvertrag die Klausel "Es wird keine Probezeit vereinbart.", liegt darin für sich genommen keine Vereinbarung des Verzichts auf die sechsmonatige Wartezeit bis zum Eingreifen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1KSchG, sondern nur die Klarstellung, dass keine Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3BGB, die zu einer kürzeren Kündigungsfrist führen würde, vereinbart wird.
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