Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs –Kostenstelle– vom 4. April 2019 KostL 576/19 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Das Finanzgericht (FG) hatte die Klage des Klägers, Beschwerdeführers und Erinnerungsführers (Erinnerungsführer) mit Urteil vom 6. Juni 2018
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