Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Oktober 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist im Revisionsverfahren noch die Bildung von Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm; Streitjahre sind 2006 bis 2010.
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