FG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.2009
12 K 1130/08 AO
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 240 Abs. 1;

Zulässigkeit von Säumniszuschlägen auf Rückforderungsansprüche ohne wirksam erlassenen Rückforderungsbescheid

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 12 K 1130/08 AO

DRsp Nr. 2010/1163

Zulässigkeit von Säumniszuschlägen auf Rückforderungsansprüche ohne wirksam erlassenen Rückforderungsbescheid

Die verspätete Erfüllung von Rückforderungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO führt nicht zur Entstehung von Säumniszuschlägen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; AO § 240 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Säumniszuschläge entstanden sind.

Die streitgegenständlichen Säumniszuschläge resultieren aus zwei unterschiedlichen Sachverhalten: