Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters
»1. Die in der Berufsordnung für Steuerberater niedergelegten Regelungen können Aufschlüsse darüber geben, welche Werbung in der Berufsgruppe zulässig ist. Jedoch dürfen die Berufspflichten durch die Berufsordnung nicht über das im Steuerberatungsgesetz vorgeschriebene Maß ausgedehnt werden. 2. Die Beurteilung, welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben gelten, unterliegt zeitbedingten Veränderungen. 3. Die Berufswidrigkeiten einer Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater aus einem Auftrag zu verdrängen, setzt voraus, dass das Abwerben durch unlautere Methoden geschieht. «