Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2010 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 8.5.2009 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 (Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008) werden für nichtig erklärt. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten erster Instanz haben die Kläger je zu 1/4 und die Beklagte nebst ihren Streithelfern je zu 1/6, die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens die Parteien und die Streithelferin zu 1.) je zu 1/4 zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|