Der Kläger erzielte als Verwaltungsangestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er erhielt von seinem Arbeitgeber Schichtzulagen nach §
Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragte der Kläger, diese Zulagen als steuerfrei zu behandeln. Der Beklagte entsprach diesem Begehren in dem von ihm erlassenen Einkommensteuerbescheid nicht. Den von dem Kläger eingelegten Einspruch wies der Beklagte als unbegründet zurück.
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