BFH - Urteil vom 15.07.2004
III R 6/03
Normen:
InvZulG (1991) § 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BB 2004, 2397
BFH/NV 2004, 1732
BFHE 206, 513
BStBl 2004, 1081
DB 2004, 2621
DStRE 2004, 1353
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 06.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen I 275/98

Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter; selbständige Bewertbarkeit eines Wirtschaftsgutes trotz Verbindung

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen III R 6/03

DRsp Nr. 2004/16677

Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter; selbständige Bewertbarkeit eines Wirtschaftsgutes trotz Verbindung

»1. Schafft der Anspruchsberechtigte ein vom Veräußerer hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut an, ist das Wirtschaftsgut nur dann neu i.S. des § 2 Satz 1 InvZulG 1991, wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet worden ist und wenn der Veräußerer ein neues Wirtschaftsgut hergestellt hat. 2. Eine unter Verwendung gebrauchter und neuer Bauteile hergestellte Maschine ist als neu zu beurteilen, wenn der Teilwert der gebrauchten Bauteile 10 v.H. des Teilwerts der Maschine nicht übersteigt. Wieder verwendete neuwertige Bauteile, die dem Standard neuer Bauteile entsprechen oder verschleißfrei sind und nach Fertigstellung des Wirtschaftsgutes nicht von neuen Bauteilen zu unterscheiden sind, sind jedenfalls dann nicht den gebrauchten Bauteilen zuzurechnen, wenn der Verkaufspreis der Maschine von dem Anteil der verwendeten neuen und neuwertigen Bauteile unabhängig ist.«

Normenkette:

InvZulG (1991) § 2 S. 1 ;

Gründe: