Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.03.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Die Voraussetzungen der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) dargelegten Zulassungsgründe sind nicht erfüllt (unter 1.). Soweit die Kläger die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Finanzgerichts (FG) angreifen, dieses habe bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht die Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Klägers verkannt, ist die Revision auf dieser Grundlage ebenfalls nicht zuzulassen (unter 2.).
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