Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017
1. Die Beschwerde ist zulässig. Mit ihr rügen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß einen schweren materiellen Rechtsfehler, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen.
2. Die Beschwerde ist auch begründet. Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Anwendung des materiellen Rechts führen zwar grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision.
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