BFH - Beschluss vom 14.05.2013
X B 183/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2013, 345
BB 2014, 49
BFH/NV 2013, 1223
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 26.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2071/09

Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 14.05.2013 - Aktenzeichen X B 183/12

DRsp Nr. 2013/15496

Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

NV: Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sogenannte "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.

Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. „Zeitreihenvergleich“ eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe