Das Verfahren wird ausgesetzt.
II.Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 59e Abs. 2 Satz 1 und § 59f Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8 veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S.
Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 15. September 2011 gegründet.
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