BGH - Urteil vom 15.10.2018
AnwZ (Brfg) 68/17
Normen:
BRAO § 4; BRAO § 7 Nr. 8 und Nr. 10; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46a Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
AnwBl 2018, 678
DStR 2019, 239
DStRE 2019, 913
NJW 2018, 3712
NZG 2019, 160
Vorinstanzen:
AnwGH Baden-Württemberg, vom 26.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 22/17 I

Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 68/17

DRsp Nr. 2018/17341

Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Der im öffentlichen Dienst tätige Syndikusrechtsanwalt ist nicht von seinem Arbeitgeber unabhängig. Die aufgrund des Arbeitsvertrages vorhandene Bindung des Syndikusanwalts an einen Hoheitsträger gefährdet den nach wie vor geltenden Grundsatz der freien Advokatur jedoch deshalb nicht, weil der Syndikusanwalt als solcher ausschließlich für seinen Arbeitgeber tätig wird, nicht für andere Mandanten, deren Mandatsverhältnis unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu bleiben hat.

Tenor

Die Berufung gegen das der Klägerin am 26. Oktober 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 4; BRAO § 7 Nr. 8 und Nr. 10; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46a Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand