Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 8. September 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15. September 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.870,50 € festgesetzt.
I. Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. September 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15. September 2021 ist unbegründet. Die von dem Antragsgegner vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu dem am 1. September 2021 bereits begonnenen juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens
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