Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Juni 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben.
Der Zulassungsbescheid der Beklagten vom 17. Mai 2017 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
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