Auf die Berufung der Klägerin werden das am 21. Juni 2021 verkündete Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. März 2020 aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Zulassung des Beigeladenen als Syndikusrechtsanwalt des V. e.V. (im Folgenden: Verband).
Der Beigeladene ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. Er schloss am 25. September 2019 mit dem Verband einen "Geschäftsführerdienstvertrag" (im Folgenden: Anstellungsvertrag), dessen Laufzeit am 1. April 2020 begann. Der Anstellungsvertrag bestimmt unter anderem:
"§ 1 Aufgabenbereich
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