BGH - Urteil vom 24.10.2022
AnwZ (Brfg) 33/21
Normen:
BRAO § 46a Abs. 1 S. 1; BRAO § 4; GmbHG § 37 Abs. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2023, 238
NJW 2023, 155
Vorinstanzen:
AnwGH Schleswig-Holstein, vom 21.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AGH 6/20

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt gem. § 46a Abs. 1 S. 1 BRAO; Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit

BGH, Urteil vom 24.10.2022 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 33/21

DRsp Nr. 2022/16815

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt gem. § 46a Abs. 1 S. 1 BRAO; Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit

1. Um im Organverhältnis die fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts zu gewährleisten, ist eine entsprechende Bestimmung in der Satzung selbst erforderlich.2. Weichen die Bestimmungen in Satzung und Anstellungsvertrag voneinander ab, so gehen die Bestimmungen der Satzung den Bestimmungen des Anstellungsvertrags vor.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin werden das am 21. Juni 2021 verkündete Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. März 2020 aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46a Abs. 1 S. 1; BRAO § 4; GmbHG § 37 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Zulassung des Beigeladenen als Syndikusrechtsanwalt des V. e.V. (im Folgenden: Verband).

Der Beigeladene ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. Er schloss am 25. September 2019 mit dem Verband einen "Geschäftsführerdienstvertrag" (im Folgenden: Anstellungsvertrag), dessen Laufzeit am 1. April 2020 begann. Der Anstellungsvertrag bestimmt unter anderem:

"§ 1 Aufgabenbereich