Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 28.11.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladenen zu 2) bis 8) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird endgültig auf 15.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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