BFH - Beschluß vom 09.09.1999
VII R 100/98
Normen:
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 ;

Zulassungsfreie Revision

BFH, Beschluß vom 09.09.1999 - Aktenzeichen VII R 100/98

DRsp Nr. 2001/13295

Zulassungsfreie Revision

1. Praktikabilitätsgründe rechtfertigen es nicht, über eine nicht statthafte Revision zur Sache zu entscheiden. 2. Ein Verfahrensmangel i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist nicht schlüssig bezeichnet, wenn nicht vorgetragen wird, bei der Entscheidung habe ein Richter mitgewirkt, der mit Erfolg abgelehnt worden sei. 3. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes gem. § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO. 4. Eine unterlassene Beiladung stellt keinen Revisionsgrund i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO dar.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 ;