BFH - Beschluß vom 23.04.2001
V R 12/01
Normen:
FGO § 116 Abs. 1 (a.F.) ;

Zulassungsfreie Revision gem. § 116 FGO a.F.

BFH, Beschluß vom 23.04.2001 - Aktenzeichen V R 12/01

DRsp Nr. 2002/6530

Zulassungsfreie Revision gem. § 116 FGO a.F.

Das bloße Vorbringen, das Rubrum des angefochtenen Urteils sei verwirrend und zwei Streitsachen seien zwar zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden, es sei aber nur in einer Sache eine Entscheidung ergangen, ist nicht geeignet, einen Revisionsgrund i.S.d. § 116 Abs. 1 FGO a.F. darzulegen.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 1 (a.F.) ;