BFH - Beschluß vom 17.03.2000
III R 37/99
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 5 ; FGO § 62 Abs. 3 S. 3 § 115 Abs. 1 § 116 Abs. 1 Nr. 3 §§ 124 126 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1125

Zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; Umdeutung der Revision

BFH, Beschluß vom 17.03.2000 - Aktenzeichen III R 37/99

DRsp Nr. 2000/5903

Zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; Umdeutung der Revision

1. Das Vorbringen, das FG habe § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO falsch angewandt oder jedenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren müssen, gehört nicht zu den Gründen für eine nach § 116 Abs. 1 FGO zugelassene freie Revision. 2. Eine Revision kann nicht in eine NZB umgedeutet werden.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 5 ; FGO § 62 Abs. 3 S. 3 § 115 Abs. 1 § 116 Abs. 1 Nr. 3 §§ 124 126 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) brachte im Kalenderjahr 1993 (Streitjahr) das von ihm betriebene Einzelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven in die P-GmbH als Sacheinlage ein. Im Zuge einer von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) durchgeführten Betriebsprüfung wurde der vom Kläger berechnete Geschäftsaufgabegewinn zum 30. Juni 1993 erhöht. Das FA erließ dementsprechend am 7. Oktober 1998 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr.