I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) brachte im Kalenderjahr 1993 (Streitjahr) das von ihm betriebene Einzelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven in die P-GmbH als Sacheinlage ein. Im Zuge einer von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) durchgeführten Betriebsprüfung wurde der vom Kläger berechnete Geschäftsaufgabegewinn zum 30. Juni 1993 erhöht. Das FA erließ dementsprechend am 7. Oktober 1998 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr.
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