BFH - Beschluß vom 10.09.1999
XI R 31/98
Normen:
FGO § 62 Abs. 2, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 326

Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

BFH, Beschluß vom 10.09.1999 - Aktenzeichen XI R 31/98

DRsp Nr. 2000/570

Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

1. Versäumt ein Prozessbevollmächtigter den Termin zur mündlichen Verhandlung aus einem in seiner Person liegenden Grund, liegt kein Fall des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO vor. 2. Wird ein Bevollmächtigter nach § 62 Abs. 2 FGO zurückgewiesen, weil er die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen verloren hat, liegt kein Fall des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO vor.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.