FG Hamburg - GERICHTSBESCHEID vom 26.01.2009 4 K 167/08
Normen:
ZK Art. 23; ZK Art. 12; ZK Art. 27;
Zum Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft
FG Hamburg, GERICHTSBESCHEID vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 4 K 167/08
DRsp Nr. 2009/10584
Zum Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft
Zum Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft.Bei LKW-Planen, die eine Spedition bzw. ein Transportunternehmen nicht mehr verwenden kann, handelt es sich um Altwaren im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. h) des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der schweizerischen Eidgenossenschaft (weitgehend wortgleich mit § 23 Abs. 2 lit. i) Zollkodex).
Normenkette:
ZK Art. 23; ZK Art. 12; ZK Art. 27;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft.
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