FG Hamburg - Urteil vom 09.06.2009
4 K 161/08
Normen:
EnergieStG § 27; EnergieStG § 52; EnergieStV § 60 Abs.4; EnergieStV § 97;

Zum Anspruch eines Flugzeug-Vercharterers auf Erstattung gezahlter Energiesteuer

FG Hamburg, Urteil vom 09.06.2009 - Aktenzeichen 4 K 161/08

DRsp Nr. 2010/8689

Zum Anspruch eines Flugzeug-'Vercharterers' auf Erstattung gezahlter Energiesteuer

1. Eine Steuerentlastung nach § 52 EnergieStG, § 97 EnergieStV setzt voraus, dass Energieerzeugnisse zu den in § 27 Abs. 2 oder Abs. 3 des EnergieStG genannten Zwecke verwendet worden sind. 2. Die Überlassung eines betankten Luftfahrzeugs im Rahmen der Vercharterung/Vermietung (sog. Nasschartern) stellt keinen Verbrauch dar. 3. Durch die Vermietung des Luftfahrzeugs wird vom Anbieter selbst keine Luftfahrt durchgeführt und auch kein Kraftstoff zu steuerbefreiten Zwecken verwendet.

Normenkette:

EnergieStG § 27; EnergieStG § 52; EnergieStV § 60 Abs.4; EnergieStV § 97;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen und eine Erstattung von im Jahr 2006 gezahlter Energiesteuer.