Zum Begriff der als Sonderausgabe abzugsfähigen dauernden Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG - Versorgungsvertrag; Altenteilleistungen
FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 8 K 183/07
DRsp Nr. 2009/10852
Zum Begriff der als Sonderausgabe abzugsfähigen dauernden Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG - Versorgungsvertrag; Altenteilleistungen
1. Zum Begriff der als SA abzugsfähigen dauernden Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG.2. Nicht jeder Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag berechtigt zum SA-Abzug.3. Eine Änderung der Versorgungsleistungen ist steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn diese nicht willkürlich, sondern durch ein i.d.R. langfristig verändertes Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und/oder die veränderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten veranlasst ist.4. Werden die vertraglichen Vereinbarungen in einem erheblichen Maße nicht wie vereinbart durchgeführt, scheidet der SA-Abzug aus.5. Altenteilleistungen unterliegen auch dann nicht dem SA-Abzug, wenn sie erstmals nach Abschluss eines geänderten Vertrages wie vereinbart geleistet werden, mit diesem Vertrag aber kein Vermögen mehr übertragen wird.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen des Klägers an seine Eltern als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden können.
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