Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheides betreffend die Rücknahme einer dem Kläger zugeteilten spezifischen Anlieferungs-Referenzmenge.
Am 27.6.1989 beantragte der Kläger als ehemaliger Nichtvermarkter bei der Molkerei M die Berechnung der vorläufigen spezifischen Anlieferungs-Referenzmenge gemäß §
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