FG Niedersachsen - Urteil vom 26.10.2010
12 K 266/09
Normen:
EStG § 23;

Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.10.2010 - Aktenzeichen 12 K 266/09

DRsp Nr. 2010/23246

Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks

1. Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. 2. Als Veräußerung gilt nur die entgeltliche Übertragung eines WG auf einen Dritten. 3. Die Einlage in ein BV ist keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Mangels Rechtsträgerwechsels gilt das gleichermaßen für eine Entnahme. 4. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt als Anschaffung auch die Überführung eines WG in das PV des Stpfl. durch Entnahme. 5. Da die Entnahme lediglich als Anschaffung "gilt", handelt es sich um eine Fiktion, welche die tatsächliche Anschaffung als Tatbestandsmerkmal nicht verdrängt, sondern den gesetzlichen Tatbestand erneut, aber mit einem alternativen Anschaffungszeitpunkt auslöst.

Normenkette:

EStG § 23;

Tatbestand:

Streitig ist der steuerliche Ansatz aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.

Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.

Der Kläger erwarb mit Vertrag vom 20. Mai 1997 die mit zwei Häusern bebauten Grundstücke A 32 und 33 in H zu einem Gesamtkaufpreis von 400.000 DM.