FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.05.2012
1 K 1353/09
Normen:
EStG §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1; ErbbauVO § 1; ErbbauRG § 11;

Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2012 - Aktenzeichen 1 K 1353/09

DRsp Nr. 2012/16501

Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein an einem Grundstück Erbbauberechtigter dieses Grundstück und hebt er das Erbbaurecht sodann auf, fehlt es bei einer folgenden Veräußerung an der Nämlichkeit im Sinne einer wirtschaftlichen Identität des erworbenen und des veräußerten Wirtschaftsguts.

Normenkette:

EStG §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1; ErbbauVO § 1; ErbbauRG § 11;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.