FG Niedersachsen - Urteil vom 11.02.2015
3 K 57/14
Normen:
AO § 227;

Zum Erlass bei (krankheitsbedingt) fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.02.2015 - Aktenzeichen 3 K 57/14

DRsp Nr. 2016/63

Zum Erlass bei (krankheitsbedingt) fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse

Zu den Voraussetzungen eines Erlasses nach § 227 AO. Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen setzt u. a. voraus, dass der Stpfl. erlassbedürftig ist. Dies bemisst sich nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bleiben die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Kl. trotz wiederholter Bemühungen letztlich ungeklärt, weil der Kl. seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, ist die Klage schon deshalb abzuweisen. Nimmt jemand krankheitsbedingt von jedweder Vermietung Abstand, so sind WK-Überschüsse aus VuV nicht anzuerkennen. Denn geht es um WK-Überschüsse, muss der jeweilige Kl. nachweisen, dass er vermieten wollte und alles dazu Erforderliche getan hat.

Normenkette:

AO § 227;

Tatbestand:

Streitig ist der Erlass von Abgaben, die aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstanden sind.