I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 4358/99, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) die Steuerfestsetzung für die Streitjahre 1993 - 1995 zurecht nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgbenordnung (AO) geändert hat und ob die Vereinbarung einer Erfolgsprämie mit der Ehefrau (Antragstellerin) des Antragstellers einen Fremdvergleich standhält.
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