Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die Beigeladenen und Revisionskläger zu 2. bis 6. (Beigeladene) deren ursprüngliche Gesellschafter bzw. Rechtsnachfolger von Gesellschaftern. Die Klägerin hat gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1989 Klage erhoben. Streitig ist, ob Darlehensforderungen der Kommanditisten Sonderbetriebsvermögen II sind und inwieweit Rückzahlungen auf diese Darlehen wegen Überschreitung der Anschaffungskosten zu einem Gewinn führen.
Der erkennende Senat hat auf die zugelassene Revision im ersten Rechtsgang den zunächst ergangenen Gerichtsbescheid aufgehoben und die Sache zur Nachholung der unterlassenen Beiladung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen (Urteil vom 15. Mai 1997 IV R 61/96, BFH/NV 1997, 866).
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