Strittig ist die Nachholung von Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung.
Die Klägerin (eine GmbH, Anm. d. Neutralisierenden) erteilte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer am 2. November 1988 eine Pensionszusage, auf deren Grundlage sie fortlaufend Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung in ihrer Bilanz einstellte (Blatt 32, 33 der Prozessakte). Mit Schreiben vom 23. Juni 1997 erhöhte die Klägerin gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit Wirkung vom 1. Juli 1997 die Pensionszusage (Blatt 34 der Prozessakte).
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