Zum Nachweis der Abfertigung der Ware zum freien Verkehr
FG Hamburg, Beschluss vom 02.06.2000 - Aktenzeichen IV 103/00
DRsp Nr. 2001/1694
Zum Nachweis der Abfertigung der Ware zum freien Verkehr
Es besteht kein Zweifel daran, daß die von einer internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft ausgestellten Primärnachweise innerhalb der in Art. 47 Abs. 2 VO Nr. 3665/87 im Original und nicht in Kopie einzureichen sind.