Zwischen den Beteiligten ist Kindergeld für den Zeitraum Januar 1996 bis einschließlich Oktober 1996 streitig. Die Klägerin bezog für ihren Sohn A (geb. am ...1976) bis Oktober 1996 laufend Kindergeld.
Mit Bescheid vom 16.05.1997 hob die Beklagte die Kindergeldfestsetzung ab Januar 1996 auf und forderte von der Klägerin das für Januar 1996 bis Oktober 1996 gezahlte Kindergeld, insgesamt DM 2.000 (10 x DM 200) zurück.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|