FG München - Urteil vom 25.07.2001
1 K 786/00
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 ; AO § 90 Abs. 2 ;

Zum Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland; Einkommensteuer 1998

FG München, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 1 K 786/00

DRsp Nr. 2002/3339

Zum Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland; Einkommensteuer 1998

Werden Unterhaltszahlungen auf eine Bank in Colombo (Sri Lanka) überwiesen, die den Betrag zunächst auf ein CpD-Konto verbucht, und dann an dem Empfänger auszahlt, ist zum Nachweis der Unterhaltsleistung u. a. eine entsprechende Auszahlungsbescheinigung der Bank vorzulegen, aus der sich der Tag der Auszahlung, die Höhe des Betrags sowie die Person ergibt, an die ausgezahlt wurde.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 ; AO § 90 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen.