Der Kläger erzielte im Streitjahr durch seine …praxis Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gem. § 18 des Einkommensteuergesetzes.
Der Kläger war zudem alleiniger Gesellschafter der X GmbH gewesen. Für diese Gesellschaft war am 1998 der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden. Zum Liquidator war der Kläger selbst bestellt worden.
Am 2001 wurde nach insolvenzfreier Auflösung die Beendigung der Liquidation der GmbH im Handelsregister eingetragen und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
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